Zeit für Klarheit

Das Kammergericht Berlin hat „Berlin Energie“ am 31.08.2015 für nicht rechtsfähig erklärt. In der Begründung dazu ist von einer reinen „Platzhalterfunktion“ die Rede, welche das Landesunternehmen erfüllt. Es seien kaum wirtschaftliche Tätigkeiten nachweisbar. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Konzernbetriebsrat die konstruktive Haltung der GASAG-Vorstandsvorsitzenden Vera Gäde-Butzlaff, die die schnelle Schaffung von Rechtssicherheit außerhalb der Gerichtssäle fordert.

„Berlin steht in den nächsten Jahren vor großen Herausforderungen. Das Land will die Energiewende voranbringen und zu einer der führenden Smart Cities in Europa werden. Beides ist nur möglich, wenn sich der Senat auf diese Vorhaben konzentriert. Die 1.600 Mitarbeiter der GASAG stehen als Partner bereit. Der GASAG Vorstand hat Angebote vorgelegt. Für weitere Spielchen ist keine Zeit.“

Dazu berichtet auch der Tagesspiegel

 

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